Förderprogramm der Künstler*innenverbände
Das Bundesprogramm NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zielt auf einen Neustart des kulturellen Lebens in Deutschland in Zeiten von Corona und danach, in dem Kultureinrichtungen und -Akteur*innen zur Wiedereröffnung ihrer Häuser, Programme und Aktivitäten ertüchtigt werden. Dadurch soll neben der dringend notwendigen Wiedergewinnung eines vielfältigen Kulturangebots gleichzeitig auch wieder eine Beschäftigungs- und Erwerbsperspektive für Künstler*innen entstehen.
NEUSTART KULTUR untergliedert sich in einzelne Teilprogramme, die unter Beachtung der spezifischen Erfordernisse einer Branche oder Sparte und in Abgrenzung zu anderen Hilfsangeboten des Bundes entwickelt wurden.
Das Teilprogramm »NEUSTART für Bildende Künstlerinnen und Künstler« zielt zum einen auf die berufliche Stärkung und Entwicklung bildender Künstler*innen, vor allem im Bereich Digitalisierung, ab. Dazu gehören die Förderung einer entsprechenden berufsbezogenen Fortbildung und Beratung, die Stärkung der Webpräsenz bildender Künstler*innen sowie ein qualifiziertes Mentoring. Zum anderen liegen die Schwerpunkte des Programms in der Förderung innovativer Kunstprojekte, die Brücken zwischen analoger und digitaler Kunstproduktion schlagen, sowie der Förderung von Stipendien zur Entwicklung digitaler Vermittlungsformate.
Das Programm »NEUSTART für Bildende Künstlerinnen und Künstler« besteht aus vier Modulen:
Modul A: Digital-Gutschein
Modul B: Mentoring
Modul C: Innovative Kunstprojekte
Modul D: Digitale Vermittlungsformate
Die Module A bis C setzt der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler um. Das Modul D wird vom Deutschen Künstlerbund umgesetzt.
Der BBK Bundesverband hat insgesamt sieben Ausschreibungen (2 Ausschreibungen Modul A, 2 Ausschreibungen Modul B, 3 Ausschreibungen Modul C) im Rahmen von NEUSTART für Bildende Künstler*innen abgeschlossen. In diesem Teilprogramm von NEUSTART KULTUR wurden für jede Ausschreibung von den Künstler*innenverbänden BBK, Deutscher Künstlerbund, IGBK, GEDOK und IKG unabhängige Jurys benannt.
Insgesamt nahm der BBK von den Jurys 1111 Förderempfehlungen entgegen: Im Modul A konnten 662 Zuwendungsverträge, im Modul B 41 Zuwendungsverträge abgeschlossen werden. Im Modul C hat die Jury 408 Projekte zur Förderung empfohlen.
www.bbk-bundesverband.de/projekte/neustart-kultur
Modul C: INNOVATIVE KUNSTPROJEKTE
Die Förderung eines Projekts in diesem Modul ermöglicht die Weiterentwicklung künstlerischer Praxis und Präsentation, die auch eine Interaktion zwischen Analog und Digital schafft. Teil der Projekte ist die öffentliche Präsentation und Rezeption der Werke, um die Auseinandersetzung mit den Inhalten zeitgenössischer Kunst anzuregen. Das Kunstprojekt kann auch innovative Formate erproben sowie zukunftsorientiert und damit nachhaltig vermitteln.
Förderfähig sind temporäre künstlerische Interventionen, Ausstellungen, Performances, die in Ausstellungsräumen oder im öffentlichen Raum öffentlich zugänglich gemacht werden. Oftmals finden diese in Kooperation mit den jeweiligen Präsentationsorten statt. Ausschlaggebendes Kriterium für die Vergabe einer Projektförderung, über die qualifizierte Jurys entschieden haben, war eine überzeugende künstlerische Qualität des konzipierten Vorhabens. Innovative Kunstprojekte wurden und werden mit einem Zuschuss bis zu 15.000 € gefördert.
www.bbk-bundesverband.de/projekte/modul-c
Der BBK-Bundesverband
Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK), mit mehr als 10.000 Mitgliedern größter Berufsverband für professionelle Bildende Künstlerinnen und Künstler in Europa, vertritt deren Interessen auf allen politischen Ebenen. Er setzt sich für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für künstlerisches Schaffen ein. Dazu gehören alle berufsrelevanten Bereiche wie z. B. die faire Vergütung aller künstlerischen Leistungen, die soziale Sicherung freischaffender, zumeist soloselbstständiger Künstler:innen z. B. bei Einkommensausfällen und im Alter, die Sicherung und Stärkung der Künstlersozialkasse und der VG Bild-Kunst, der Schutz der Urheberrechte, vor allem auch für die digitale Nutzung von Werken, Kunst am Bau, kulturelle Bildung, Geschlechtergerechtigkeit u. v. a. m..
BBK-Mitglieder erhalten wichtige berufsspezifische Informationen, Publikationen zu ermäßigten Preisen und unterstützen zugleich Arbeit und Engagement ihres Berufsverbandes, einer Solidargemeinschaft, die sich bundesweit und über die Grenzen Deutschlands hinaus für die Bildende Kunst und die Belange Bildender Künstler:innen stark macht.